Der Gesetzgeber hat es ab 2021 wegen kindlicher Gesundheitsbelastung untersagt, Ultraschall (US) ohne medizinische Indikation durchzuführen. Grundlage dafür ist eine Verordnung vom 5. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt: die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (BGBl 2187-2196, Jahrgang 2018, Teil I Nr. 41) Das bezieht sich auch auf das CTG-Schreiben, das bei 90 Prozent der Frauen ab Schwangerschaftsmitte durchgeführt wird, obwohl die Mutterschaftsrichtlinie und die medizinischen Leitlinien eine Routine-Anwendung der hochenergetischen Technologie nicht vorsieht. Alle Schallexpositionen, die über die medizinisch notwendigen Anwendungen hinausgehen, gelten dann als ordnungswidrig.